FAQ – Oft gestellte Fragen

(FAQ = frequently asked questions).

In den FAQ werden oft gestellte Fragen beantwortet. Sollten Sie keine Antworten gefunden haben, können Sie sich mit ihrer Frage direkt an uns wenden. Wenn Sie ein Thema haben, das unbedingt in der FAQ sein sollte dann schreiben Sie uns einfach

 

Frage Was ist die Evangelische Schule Brig?
Antwort Historisch betrachtet, ist die Evangelische Schule eine Bildungsanstalt welche auf die Bedürfnisse der Briger reformierten Bevölkerung um 1900 entstanden ist. Diese Bedürfnisse waren sowohl konfessioneller, politischer wie auch kultureller Art. Diese Geschichte hier abbilden zu wollen würde den Rahmen sprengen. Wenn Sie die Hintergründe interessieren, dann können Sie diese hier nachlesen: 

http://evangelischeschule-brig.ch/schulgeschichte/

Heute ist die Evangelische Schule Brig eine öffentliche Schule im Briger Primarschulverbund. Die operative Verantwortung für den Schulbetrieb obliegt der Briger Schuldirektion. Rücksicht nehmend auf die Art sowie lange Tradition der Evangelischen Schule wurden in der Vereinbarung von 2005 der Schule folgende 7 Zugeständnisse gemacht:

http://evangelischeschule-brig.ch/wp-content/uploads/100-2005-12-05-BG-Vereinbarung-EvS.pdf

Die Evangelische Schule bietet Unterricht auf den Stufen Kindergarten und Primarschule. Die vermittelten Inhalte richten sich nach dem kantonalen Lehrplan, der für alle öffentlichen Schulen im Wallis verbindlich ist.

Die Evangelische Schule kann als öffentliche Schule von allen in der Stadtgemeinde wohnhaften Kindern besucht werden; die Konfessionszugehörigkeit spielt keine Rolle. Die endgültige Zuteilung erfolgt nach den Massgaben der Schuldirektion.

Die Schule versteht sich als ergänzendes Element in der Schulregion Brig. Sie soll einerseits die Bedürfnisse der reformierten Eltern und Kinder abzudecken versuchen, anderseits aber allen interessierten Eltern offenstehen, die sich eher eine kleine überschaubare Schule mit familiärem Charakter wünschen.

 

Frage Weshalb tritt die evangelische Kirchgemeinde Brig  an die Öffentlichkeit?
Antwort Bei den im Bericht der Schuldirektion angesprochenen Problemen handelt es sich um ganz normale Aufgaben – Aufgaben, die jede andere öffentliche Schule auch zu bewältigen hat – und das auch immer wieder. 

Untragbar für Trägerschaft ist, dass auf Betreiben des Schuldirektors, unter Zuhilfenahme unzutreffender Argumente, im Rahmen eines undurchsichtigen Verfahrens und in einem mehr als nur zweifelhaften Vorgehen seitens der politischen Aufsichtsorgane die bald 100 jährige Schule per Federstrich verschwinden soll.
Man bedenke: Bis zu diesem Zeitpunkt war die Vereinbarung seitens der Stadtgemeinde nie in Zweifel gezogen worden. Und gar eine Beendigung des Vertrages war bislang nie auch nur im Geringsten angedeutet worden.

Frage Geänderte Rahmenbedingungen führen doch dazu, dass der Weiterbetrieb der Schule nicht mehr gewährleistet werden kann?
Antwort Nach Darstellung der Schulbehörde „führen jetzt Änderungen in den Rahmenbedingungen dazu, dass der Weiterbetrieb der Schule nicht mehr gewährleistet werden kann“. Diese angeblich veränderten Rahmenbedingungen werden zum einen mit der enorm schwindenden Zahl der evangelischen Schüler in Verbindung gebracht. 

Tatsache ist aber: Gingen im Jahr 2005 (also bei Beginn der geltenden Vereinbarung!) 26 evangelische Schüler (von insgesamt 83) in die Ev. Schule, so sind es im laufenden Schuljahr 20 evangelische von insgesamt 80 Schülern. Da die Evangelische Schule keine Konfessionsschule ist, sieht die Vereinbarung die Zuteilung nicht-evangelischer Kinder ganz selbstverständlich vor. Von geänderten Rahmenbedingungen kann also gar keine Rede sein.

Übrigens – der Anteil an evangelischen Schülern lag bereits vor 1990 knapp über oder unter der 50% Marke an der Gesamtschülerzahl der Schule.

Frage Warum macht Ihr aus der Evangelischen Schule nicht eine Privatschule? Dann könnt Ihr doch tun und lassen was ihr wollt.
Antwort Eine Umwandlung in eine Privatschule ist für den Kirchgemeinderat keine Lösung:
Seit 1961 hat die Evangelische Schule den Status einer anerkannten öffentlichen Schule. Das heisst unter anderem, dass die Gehälter der Lehrer durch den Kanton Wallis bezahlt werden. Die Kirchgemeinde verfügt nicht über die finanziellen Mittel diese Gehälter zu bezahlen. 

Eine Privatschule dürfte deshalb auch nicht im Interesse der Eltern der Schüler sein. Der überwiegende Teil der Eltern wäre wohl kaum in der Lage ein entsprechend hohes Schulgeld zu entrichten.

Die Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Brig unterstützt und steht hinter der Evangelischen Schule. Die Schule ist seit Gründung der Kirchgemeinde (1906) Bestandteil des Kulturgutes der Briger Reformierten. Der Kirchgemeinderat versteht die aktuelle Evangelische Schule als ergänzendes Element in der Schulregion Brig.

Die Kirchgemeinde betrachtet es aber nicht als ihre Aufgabe eine private “elitäre” Bildungseinrichtung in Brig zu betreiben.

Frage Wie können die organisatorischen Probleme innerhalb der öffentl. Schule Brig-Glis gelöst werden?
Antwort Sicher nicht, indem man die Evangelische Schule einfach wegputzt. Sondern indem man die Schwierigkeiten kreativ meistert.
Frage Die Schuldirektion spricht von geänderten Rahmenbedingungen. Was hat sich geändert?
Antwort Gar nichts. Die Rahmenbedingungen wurden 2005 in der Vereinbarung formuliert und haben sich seither nicht verändert. Fakt ist, dass die Direktion der öffentlichen Schule Brig-Glis versucht, ihre organisatorischen Probleme auf Kosten der Evangelischen Schule zu lösen.
Frage Ist es wahr, dass Kinder an die Evangelischen Schule zwangszugewiesen werden?
Antwort Nein. Fakt ist, dass es generell in der Schweiz die freie Schulwahl nicht gibt.
Fakt ist auch, dass es sich bei der “EvS-Zwangszuteilung” um ein Konstrukt der Schuldirektion handelt. Die Zwangszuweisungen werden von der Schuldirektion selbst vorgenommen, da sie seit dem Schuljahr 2010/11 dem Quartierschulprinzip folgt.
Frage Ist es wahr, dass die Schuldirektion der EvS Kinder zuweisen muss, damit jene überhaupt bestehen kann?
Antwort Nein. Die Schuldirektion weist Eltern zurück, die ihre Kinder freiwillig für die EvS anmelden möchten. Dies führt dazu, dass Kinder sog. zwangszugewiesen werden.
Frage Ist das Quartierschule-Prinzip nicht vernünftig?
Antwort Sicher. Es handelt sich um ein Organisationsprinzip, aber nicht um ein Förderungsprinzip
Frage Ist es wahr, dass die katholischen Kinder in Sachen kath. Religionsunterricht an der Evangelischen Schule benachteiligt werden?
Antwort Nein. Der Religionsunterricht erfolgt analog der Stadtschule. 

Die über den gesetzlichen Religionsunterricht hinausreichende Einbindung der Schülerinnen und Schüler in das kirchliche Leben (Messbesuch bzw. Teilnahme an Gottesdiensten, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation etc.) fällt nicht unter den gesetzlichen Auftrag der öffentlichen Schule.

Frage Ist es wahr, dass die reformierten Kinder in Sachen ref. Religionsunterricht an der Stadtschule benachteiligt werden?
Antwort Ja. Fakt ist, dass die Schuldirektion ihrer bisher leider ignorierten Verpflichtung, den evangelisch-reformierten Religionsunterricht an den Primarschulen Brig-Glis zu gewährleisten nicht nachkommt und so den gesetzlichen Auftrag des DEKS nicht erfüllt. 

Die diesbezüglich bisher geübte Benachteiligung reformierter Kinder muss aufhören.

Frage Ist es wahr, dass sich die EvS über die reformierten Schüler definiert?
Antwort Nein. Fakt ist, dass die evangelische Schule keine Konfessionsschule ist, sondern Teil der öffentlichen Schule. Die Zuteilung nicht-evangelischer Kinder durch die Schuldirektion versteht sich also von selbst.
Frage Definiert sich die EvS über die Anzahl reformierter Schüler?
Antwort Nein. Fakt ist, dass die Anzahl reformierter Schüler seit mehr als 20 Jahren kontinuierlich abgenommen hat. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Kinder aus Nachbargemeinden nicht mehr an der EvS aufgenommen werden dürfen. 

Aktuell sind von 80 Schülern insgesamt 21 Schüler evangelisch und 46 katholisch. Im Zeitraum von 18 Jahren lag die Anzahl katholischer Schüler immer im Bereich von 27 bis 36, während die Anzahl reformierter Schüler auf Kosten andersgläubiger Schüler zurück ging.

Der Name “Evangelische Schule Brig” kündet im Grunde nur noch von einer bald 100-jährigen Tradition.

Frage Ist es wahr, dass reformierte Kinder aus den Nachbargemeinden nicht mehr die EvS besuchen wollen?
Antwort Nein. Fakt ist, dass es ihnen nicht gestattet wird, die Schule zu besuchen. Einerseits gibt es keine freie Schulwahl, andererseits haben die lokalen Schuldirektionen im Zuge des allg. Schülerrückgangs beschlossen, dass in der Gemeinde ansässige Kinder auch die örtl. öffentliche Schule zu besuchen haben.
Frage Weshalb braucht, die EvS eine eigene Homepage?
Antwort Wie alle anderen Schulen im Verbund der öffentlichen Schule Brig-Glis verfügt auch die EvS über eine eigene Identität, Geschichte und Gemeinschaft. Die Website soll die hier gepflegte Gemeinschaft  zum Ausdruck bringen
Frage Ist die Evangelische Schule eine elitäre Schule?
Antwort Nein. Sie ist offen für alle Kinder unabhängig von Herkunft, Konfession oder Religion.
Frage Ist es wahr, dass die Kinder der Evangelischen Schule ausgegrenzt werden?
Antwort Nein Vor 40 Jahren hätte diese Frage noch mit Ja beantwortet werden können. Heute sind die Lehrpersonen sowie der überwiegende Teil der Schüler Einheimische. Die Kinder verfügen über die gleichen Freundschaften und Netzwerke wie ihre Altersgenossen in der Stadtschule.
Frage Ist es wahr, dass die Kinder religiös indoktriniert werden?
Antwort Nein. Die evangelisch reformierte Kirchgemeinde nimmt keinerlei Einfluss auf den Lehrplan oder schulinternen Abläufe. Sie stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und ist als Vertragspartnerin der Stadtgemeinde Garantin des eigenen Profils der Schule
Frage Ist es wahr, dass die Evangelische Schule eine Konfessionsschule ist?
Antwort Nein. Die Evangelische Schule ist als Teil der öffentlichen Schule konfessionell ungebunden.
Frage Ist es wahr, dass die Evangelische Schule unverhältnismässig Kosten verursacht?
Antwort Nein. Die Gehälter der Lehrer werden durch den Kanton bezahlt. Das Schulmaterial durch die Stadtgemeinde. Identisch wie an der Stadtschule. Die Schulgebäude werden der Evangelischen Schule von der Kirchgemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Stadtgemeinde wiederum beteiligt sich zu 70% an den Infrastrukturkosten wie Wasser, Strom, Heizung ect.  30% davon bezahlt die Kirchgemeinde. 

Der Trägerschaft wurde seitens Behörde und Schuldirektion bisher nie übermittelt, dass die EvS spezielle Mehrkosten verursache.

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